Heute möchten wir Sie über eine Änderung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen informieren.
Seit dem Jahr 2017 können bis zu 6.000 € Handwerkerkosten angesetzt werden, von denen 20% abzugsfähig sind auf Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Damit können Sie also bis zu 1.200 € pro Jahr und Haushalt geltend machen. In den Jahren zuvor lag die Summe der ansetzbaren Handwerkerkosten noch bei 2.000 €.
Dieser Bonus gilt allerdings nur für alle handwerklichen Tätigkeiten, die Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen betreffen. Alle Tätigkeiten, die in Verbindung mit Neubaumaßnahmen bestehen, sind von diesem Steuerbonus ausgeschlossen.
Nähere Informationen zu diesem Steuerbonus erhalten Sie im unten stehenden PDF.
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Beste Grüße,
Dennis Haase