Neuer Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Heute möchten wir Sie über eine Änderung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen informieren.

Seit dem Jahr 2017 können bis zu 6.000 € Handwerkerkosten angesetzt werden, von denen 20% abzugsfähig sind auf Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Damit können Sie also bis zu 1.200 € pro Jahr und Haushalt geltend machen. In den Jahren zuvor lag die Summe der ansetzbaren Handwerkerkosten noch bei 2.000 €.

Dieser Bonus gilt allerdings nur für alle handwerklichen Tätigkeiten, die Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen betreffen. Alle Tätigkeiten, die in Verbindung mit Neubaumaßnahmen bestehen, sind von diesem Steuerbonus ausgeschlossen.

Nähere Informationen zu diesem Steuerbonus erhalten Sie im unten stehenden PDF.

Hier PDF herunterladen!

 

 

Beste Grüße,

Dennis Haase

 

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